Die Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochip ist in Österreich für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben, bei einem Grenzübertritt auch bei Katzen und Frettchen. Die Implantation des Chips unter die Haut der linken Halsseite ist fast schmerzlos und mit einer Impfung zu vergleichen.
Ebenfalls gesetzlich verpflichtend ist die Registrierung des Tieres bei einer Heimtierdatenbank. Wir empfehlen hier v.a. www.animaldata.com. Verpflichtend ist für Hundebesitzer auch die Eintragung in das amtliche Hunderegister des Innenministeriums. Im allgemeinen wird die Eintragung beim Chippen von uns gleich mitgemacht. Ein Lichtbildausweis (Führerschein) des Besitzers ist dafür allerdings nötig. In unserer Ordination liegt eine Liste unserer Kunden auf, deren Hunde beim Innenministerium noch nicht registriert sind, da sie zu einem früheren Zeitpunkt gechippt wurden. Damals war eine Eintragung im amtlichen Register noch nicht vorgeschrieben.
Mikrochip zur Tierkennzeichnung